Ankaufsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Kinderkleiderbörse Wehntal
Wehntalerstrasse 20
8165 Schöfflisdorf
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1. Die Kinderkleiderbörse Wehntal verkauft die Artikel in Stellvertretung.
2. Von den verkauften Artikeln erhält der Kunde 40% des Verkaufspreises ausbezahlt, 60% bleiben im Besitz der Börse.
Während den Ausverkaufswochen (2x pro Jahr) erhält der Kunde 25% des Verkaufspreises.
3. Der Verkaufspreis wird durch das Verkaufspersonal festgelegt.
4. Die Auszahlung an den Kunden ist jederzeit während den Öffnungszeiten möglich (ausser in den Ausverkaufswochen).
5. Bei Guthaben erfolgt keine Benachrichtigung an den Kunden.
6. Für alle in den Verkauf genommenen Artikel wird jede Haftung durch die Kinderkleiderbörse Wehntal abgelehnt.
7. Die Artikel bleiben 2-3 Monate im Laden. Die nicht verkaufte Ware spendet die Kinderkleiderbörse Wehntal an verschiedene Hilfswerke.
Artikelannahme:
Wir nehmen Ihre Ware zum Verkauf in sauberem und unbeschädigtem Zustand an. Defekte oder unsaubere Ware werden aussortiert und ohne Benachrichtigung des Kunden entsorgt!
Sommersaison: Annahme ab Ende Febraur / Anfang März für Frühjahr- und Sommerartikel
Wintersaison: Annahme ab Ende August für Herbst- und Winterartikel
Die genauen Daten ersehen Sie auf unserer Home Page.
Versicherung
Für die zum Kauf angenommene Ware wird keine Versicherung (Diebstahl, Feuer usw.) abgeschlossen.
Mit der Übergabe der Verkaufsartikel an die Kinderkleiderbörse Wehntal anerkennt der Kunde diese Bestimmungen.
Grundregel:
Alles, was Sie selber kaufen würden,
können wir annehmen!
Oberweningen, 1. Mai 2019