Ankaufsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen:   

 

Kinderkleiderbörse Wehntal

Wehntalerstrasse 20

8165 Schöfflisdorf

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1. Die Kinderkleiderbörse Wehntal verkauft die Artikel in Stellvertretung.

 

2. Natürlich sollte die Ware saisonal aktuell, frisch gewaschen und Flecken - und Löcherfrei sein. Kinderschuhe nur sehr gut erhalten und geputzt. Nach erfolgtem Verkauf erhalten Sie 40% des erlösten Verkaufspreises.

Während des Ausverkaufs (2x pro Jahr) erhält der Kunde 25% des Verkaufspreises.

 

3. Der Verkaufspreis wird durch das Verkaufspersonal festgelegt.

 

4. Die Auszahlung an den Kunden ist jederzeit während den Öffnungszeiten möglich (ausser in den Ausverkaufswochen).

 

5. Bei Guthaben erfolgt keine Benachrichtigung an den Kunden.

 

6. Für alle in den Verkauf genommenen Artikel wird jede Haftung durch die Kinderkleiderbörse Wehntal abgelehnt.

 

7. Die Artikel bleiben 3 Monate im Laden. Die nicht verkaufte Ware spendet die Kinderkleiderbörse Wehntal an verschiedene Hilfswerke.

 

 

Artikelannahme:

Wir nehmen Ihre Ware zum Verkauf in sauberem und unbeschädigtem Zustand an. Defekte oder unsaubere Ware werden aussortiert und ohne Benachrichtigung des Kunden entsorgt!

Sommersaison: Annahme ab Ende Febraur / Anfang März für Frühjahr- und Sommerartikel

Wintersaison: Annahme ab Ende August für Herbst- und Winterartikel

 

Die genauen Daten ersehen Sie auf unserer Home Page.

 

 

 

Versicherung

Für die zum Kauf angenommene Ware wird keine Versicherung (Diebstahl, Feuer usw.) abgeschlossen.

 

Mit der Übergabe der Verkaufsartikel an die Kinderkleiderbörse Wehntal anerkennt der Kunde diese Bestimmungen.

 

 

 

Grundregel:

Alles, was Sie selber kaufen würden,

nehmen wir gerne an!

 

 

 

 

 

Oberweningen, 1. Mai 2019